Header
   
 

5 Startseite

6 Kontakt

7 Downloads

8 Mitgliederservice

Header
 
 
Vorstand
Ehrenrat
Satzungen
Chronik
Gaststätte
   
 

Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er wird von der Delegiertenversammlung für drei Jahre gewählt, jährlich jeweils zwei Mitglieder. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 

 

   Helmut Marx    Walter Wenck [2.Vorsitzender ]     Walter Ruge

Erika Franke [1.Vorsitzende]   Antje Hack Winfrid Danier 

Die Mitglieder des Ehrenrates sollen verschiedenen Abteilungen angehören, müssen das passive Wahlrecht haben und dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Der Ehrenrat entscheidet in gemeinsamer Beschlussfassung zusammen mit 3 Mitgliedern des Vorstands über Ehrungen. Näheres hierzu regelt die Ehrenordnung.

Bei allen Unstimmigkeiten, die in Angelegenheit des Vereins oder des Sports im allgemeinen zwischen Mitgliedern und/oder Organen des Vereins entstehen, ist der Ehrenrat als Schiedsgericht im Sinne § 1048 ZPO zuständig, sofern sich nicht seine Zuständigkeit aus einer besonderen Bestimmung dieser Satzung ergibt. Er gibt seine Entscheidungen den Beteiligten schriftlich unter Angabe von Gründen bekannt.

Anträge sind schriftlich zu stellen. Der Ehrenrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Die Sitzungen des Ehrenrates sind nicht öffentlich.

Nach oben